Erhaltene Galgen in Mitteleuropa

Diese Webseite befaßt sich mit in Mitteleuropa noch erhaltenen Richtstätten und anderen Rechtsdenkmälern. Als Betrachtungsgebiet wurde jener Raum festgelegt, welcher das frühneuzeitliche Herrschaftsgebiet der Habsburger bildete und in dem das erste einheitliche Strafgesetzbuch in dieser Region, die Constitutio Criminalis Theresiana, seinen Geltungsbereich hatte. Aus heutiger Sicht entspricht dies in etwa den Territorien der Staaten Österreich, Tschechien und Slowenien. In Mitteleuropa sind noch zahlreiche mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechtsdenkmäler erhalten, wie z.B. Galgen, Falltorsäulen oder Urlaubsmarterln. Trotzdem sind diese Denkmäler oft weithin unbekannt und werden in der Literatur meist stiefmütterlich behandelt, möglicherweise weil sie oft als makaber oder als Orte mit einer "negativen Ausstrahlung" empfunden werden. Listen solcher Denkmäler sind meist unvollständig bzw. werden sie nur am Rande erwähnt. So wird z.B. im "Dehio Niederösterreich nördlich der Donau" ([DehioNN]) behauptet in Großkrut stehe der einzige Galgen des Weinviertels, der Oberstinkenbrunner Galgen wird nicht erwähnt. Um diesen Mangel zu lindern, habe ich angefangen Rechtsdenkmäler im Wald- und Weinviertel und Galgen in Österreich systematisch zu katalogisieren. Im Laufe der Zeit sollen Bilder und Pläne aller Objekte aufgenommen werden.

Bezüglich der Galgen gab es bereits seit längerer Zeit einige Literatur, diese ist aber meist auf ein enges Gebiet beschränkt. Die meisten anderen Quellen beziehen sich nur auf einzelne Objekte und sind weit verstreut. Erst in letzter Zeit begannen Wissenschaftler bzw. Archäologen sich dieser Denkmale anzunehmen, wie Ausgrabungen v.a. in Polen, Deutschland und der Schweiz zeigen. Den aktuellen Stand dieser Forschung kann man in [Auler08], [Auler10] und [Auler12] nachlesen. In Österreich fanden derartige Grabungen bisher nicht statt.

Um anderen das Auffinden der Denkmäler zu erleichtern, werden hier neben den oft mehrdeutigen Ortsangaben eindeutige Koordinaten angegeben. Der Abschnitt über Galgen verwendet bereits die Universale-Transversale-Mercatorprojektion (UTM), welche gerade Schritt für Schritt alle nationalen Systeme in der EU ersetzt. Die anderen Abschnitte verwenden meist noch die geographische Länge und Breite sowie das österreichische Bundesmeldenetz und sollen zukünftig auch auf UTM umgestellt werden. Die Österreichischen Karte 1:50 000 (OK50 UTM) verwendet UTM als Kartengitter, auch die meisten GPS-Handgeräte (GPS = Global Positioning System, Navigationssystem) erlauben die Ein- und Ausgabe dieser Koordinaten. Die meisten Koordinatenangaben auf dieser Seite wurden ebenfalls mit einem GPS-empfänger gemessen, die Angaben sind daher auf einige Meter bis Dekameter genau zu verstehen. Als Name des Objekts wird die Art des Objekts abgeben, also z.B. "Galgen", i.A. gefolgt vom Namen der nächstliegenden Ortschaft.

Falls Ihnen, liebe Leserin oder lieber Leser, Rechtsdenkmäler bekannt sein sollten die hier nicht erwähnt werden, so schreiben Sie mir bitte. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie zusätzliches Material oder Wissen über hier beschriebene Denkmäler haben. Die Seite weist teilweise noch Lücken auf, wächst aber ständig und wird kontinuierlich vervollständigt.



© Stefan Lefnaer 14.03.2015